Ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein komplexes Verfahren, in dem u.a. Auswirkungen einer Anlage auf die Immissionssituation in deren Umfeld prognostiziert und bewertet werden müssen. Ausbreitungsrechnungen gemäß TA Luft (Anhang 3) sind erforderlich für Anlagen, die im Sinne der 4. BimSchV (4 Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes) genehmigungsbedürftig sind und die sogenannten Bagatellmassenströme überschreiten. Im Einzelfall ist dies auch für Anlagen erforderlich, die die Bagatellmassenströme nicht überschreiten. Durch eine Ausbreitungsrechnung (Immissionsprognose) soll im Sinne des BImSchG die Abwehr bestehender oder bevorstehender schädlicher Umwelteinwirkungen bezweckt werden und dient – bei genehmigungsbedürftigen Anlagen – der Vorsorge.
Wir verfügen aufgrund der persönlich jahrelangen Erfahrung über ein umfangreiches Spektrum an Immissionsprognosen für verschiedenste Anlagentypen, so dass unsere Gutachten immer auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse angepasst werden.