Ein Schornsteinhöhengutachten (Kaminhöhengutachten) ist Bestandteil von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, sowie auch verschiedener baurechtlicher Verfahren, sofern Emissionen zu erwarten sind, die nach dem Vorsorgeprinzip zu beurteilen sind. Hierbei werden die maßgeblichen Emissionen an Luftschadstoffen und Gerüche aber auch die Strömungsbedingungen hinsichtlich des Abtransportes der Stoffe betrachtet. Die Vorgehensweise unterscheidet sich hierbei in der Anwendung der anzuwendenden Richtlinien.
Anwendungsfälle
Schornsteinhöhengutachten nach TA Luft
- Feuerungsanlagen; Blockheizkreaftwerkmodule (BHKW); Gasturbinen; feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe
Schornsteinhöhengutachten nach Geruchsimmissionsrichtlinie
- Abluftanlagen von Tierhaltungsanlagen, Geflügelhaltung, Schweinemast, Rinderhaltung, Pferdehaltung