Ausbreitungsrechnungen in der Landwirtschaft (Tierhaltungs- und Biogasanlagen) sind vorwiegend auf die Komponenten Gerüche, Ammoniak und Stickstoffdeposition beschränkt. Dabei zeichnen sich diese streckenweise durch sehr komplexe Emissionsansätze aus. Insbesondere der Nachweis einer im Sinne der TA Luft irrelevanten Zusatzbelastung erfordert belastbare Eingangsdaten. Auch Zusatzbelastungen durch Ammoniak und Stickstoffdeposition, die in FFH Gebieten eingetragen werden dürfen, sind oft sehr niedrig. Damit sind im Verfahren einerseits die Emissionsdaten und andererseits die verwendete Meteorologie von maßgebender Bedeutung. Letztere verlangt im Einzelfall fachliche Kompetenz in Bezug auf Feststellung und eine angemessene Einbindung von kleinräumigen Windverhältnissen (z.B. Kaltlufteinflüssen).
Wir können eine umfangreiche Erfahrung sowohl seitens der Emissionsansätze als auch der Meteorologie vorweisen.