Immissionsprognosen

Immissionsprognosen und Depositionsberechnungen bei industriellen Fragestellungen

Übertragbarkeitsprüfung

Übertragbarkeitsprüfung meteorologischer Daten für belastbare Prognosen

Immissionsprognosen – GIRL

Ausbreitungsrechnungen bei landwirtschaftlichen Fragestellungen

Umweltmeteorologie und Luftreinhaltung

20 Jahre umfangreiche Kompetenz und Erfahrung

Schornsteinhöhenberechnungen

Schornsteinhöhen-
berechnung bei industriellen,
landwirtschaftlichen und privaten Anwendungen

Ausbreitungsrechnungen und Immissionsprognosen im Genehmigungsverfahren

In Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) stehen Aspekte des Umweltschutzes im Vordergrund. Um die Einwirkungen betrieblicher Vorhaben auf die Luftqualität abschätzen zu können, können in den Verfahren seitens der zuständigen Genehmigungsbehörde Ausbreitungsrechnungen bzw. Immissionsprognosen gefordert werden.

Ausbreitungsrechnung für Anlagen der 4. BImSchV (genehmigungsbedürftige Anlagen)

Emissionen und Immissionen genehmigungsbedürftiger Vorhaben, die unter die 4. BImSchV (Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) fallen, werden anhand der Vorgaben der TA Luft geregelt. Hinsichtlich der Erfordernis von Ausbreitungsrechnungen im Genehmigungsverfahren werden in der TA Luft Bagatellmassentröme vorgegeben, bei deren Überschreitung Berechnungen gemäß Anhang 3 und eine Immissionsprognose durchzuführen sind. Für Anlagen deren Emissionen nicht über Kamine abgeleitet werden, (diffuse Emissionen) ist ein Zehntel der aufgeführten Massenströme maßgebend.

Ausbreitungsrechnung für Kraftwerke, Feuerungsanlagen (Kessel und Dampferzeuger), Blockheizkraftwerkmodule (BHKW)

Feuerungsanlagen und Verbrennungsmotorenanlagen weisen ein Emissionsverhalten auf, welches gemäß TA Luft maßgeblich über die gasförmigen Luftschadstoffe Stickstoffoxide (NOx) bzw. Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeloxide (SOx) bzw. Schwefeldioxid (SO2) und Stäube (Gesamtstaub, Feinstaub PM-10) Einflüsse auf die Luftqualität ausüben. Bei großen Vorhaben insbesondere Feuerungsanlagen fester Brennstoffe ist weiterhin die Säuredeposition zum Schutz der Vegetation ein Bestandteil der Prüfung gemäß TA Luft Nr. 4.8 Prüfung, soweit Immissionswerte nicht festgelegt sind, und in Sonderfällen.

Ausbreitungsrechnung für nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen

Für ein Vorhaben, welches im Sinne der 4. BImSchV formal nicht genehmigungsbedürftig ist, ist in der Regel keine Ausbreitungsrechnungen erforderlich, da das Emissionsverhalten im Verfahren eher eine untergeordnete Rolle spielt. Daher sind Ausbreitungsrechnungen oder Immissionsprognosen ein Werkzeug, welches in Einzelfällen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen zum Einsatz kommt.