Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) dient der Erfassung und Beurteilung von Gerüchen soweit diese als Immissionen gemäß § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu verstehen sind. Sie findet neben der Überwachung auch Anwendung bei Genehmigungsverfahren. Von einer erheblichen Belästigung ist auszugehen, wenn in Wohn- bzw. Mischgebieten relative Geruchsstundenhäufigkeiten von mehr als 0,10 bzw. 0,15 im Jahr auftreten. Eine Ausbreitungsrechnung erfolgt gemäß dem Anhang 3 der TA Luft unter Verwendung des Partikelmodells der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3. Im Rahmen der Anpassung an die Wahrnehmung von Gerüchen werden zusätzlich Überschreitungshäufigkeiten der Geruchsschwelle berechnet. Somit kann im Beurteilungsgebiet eine flächenhafte Darstellung der relativen Geruchshäufigkeit erfolgen. Geruchsausbreitungsrechnungen bzw. Geruchsimmissionsprognosen finden u.a. Anwendung in der Landwirtschaft bei Tierhaltung und Biogasanlagen, in Lebensmittelindustrie bis hin zu verschiedensten Anlagen, die vielseitige chemische Stoffe verwenden, aber auch gewerbliche Anlagen zur Energieerzeugung (z.B. Biomassekraftwerke).
Wir verfügen aufgrund der persönlich jahrelangen Erfahrung über ein umfangreiches Spektrum an Immissionsprognosen für verschiedenste Anlagentypen, d.h. die individuellen Anforderungen die mit den entsprechenden Vorgaben GIRL in Verbindung mit der TA Luft verbunden sind.