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Ausbreitungsrechnung nach GIRL
Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) dient der Erfassung und Beurteilung von Gerüchen soweit diese als Immissionen gemäß § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu verstehen sind. Sie findet neben der Überwachung auch Anwendung bei Genehmigungsverfahren. Von einer erheblichen Belästigung ist auszugehen, wenn in Wohn- bzw. Mischgebieten relative Geruchsstundenhäufigkeiten von mehr als 0,10 bzw. 0,15 im Jahr auftreten. Eine Ausbreitungsrechnung erfolgt gemäß dem Anhang … Continue reading