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Schornsteinhöhenberechnung nach TA Luft
Für Anlagen, die im Sinne des BImSchG genehmigungsbedürftig sind und Emissionen gemäß § 3 BImSchG erzeugen, ist im Rahmen von Genehmigungsverfahren eine Berechnung der erforderlichen Mindestschornsteinhöhe durchzuführen. Für geringe Emissionsmassenströme sind Ableitbedingungen anhand gebäudegeometrischer Merkmale zu ermitteln (Nr. 5.5.2 der TA Luft). Damit soll der Grundsatz des ungestörten Abtransports mit dem freien Luftstrom gewährleistet werden (Nr. 5.5.1 der TA Luft). … Continue reading