Übersicht
Ein Geruchsgutachten kann im Rahmen verschiedener Genehmigungsverfahren seitens der zuständigen Behörden gefordert werden. In der Regel sind dies Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), d.h. für genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne der 4. BImSchV und baurechtliche Verfahren bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Weiterhin werden Geruchsgutachten häufig im Vorfeld von Bebauungsplänen erstellt, um die Machbarkeit von Bauvorhaben zu untersuchen. Ein Geruchsgutachten setzt sich aus der Ermittlung der Emissionen sowie einer anschließenden Ausbreitungsrechnung zusammen, so dass anhand der Ergebnisse der Berechnungen eine Immissionsprognose möglich ist. Diese Vorgehensweise wird auch als Sachverständigengutachten in Gerichtsverfahren angewandt.
Anwendungsfälle
Geruchsgutachten Tierhaltung
Tierkörperverwertung
Schlachthöfe, Fettschmelzen, Knochenverarbeitung
Abfallwirtschaft
Kläranlagen, Deponien, Kompostieranlagen, Biogasanlagen, Altölaufbereitung
Nahrungs- und Genussmittelherstellung
Brauereien, Röstereien, Tabakfabriken, Schnitzelrübentrocknung
Chemische Industrie
Agrarchemie, Fettchemie, Petrochemie, Kunststoffchemie
Kohle- und Stahlindustrie
Kokereien, Gießereien, Lackierereien
Gummi- und Papierindustrie
Vulkanisierbetriebe, Reifenherstellung, Viskoseherstellung, Papierfabriken