Gewerbliche und industrielle Unternehmen aus dem Bereich Nahrungs- und Genussmittelherstellung sind z.B. Brauereien, Röstereien (Kaffee, Kakao), Tabakfabriken, Schnitzelrübentrocknung. Diese können baurechtlichen oder umweltschutzrechtlichen Genehmigungen (BImSchG) unterliegen, so dass in den entsprechenden Verfahren Geruchsgutachten gefordert werden, um den Einfluss der Betriebe auf die Geruchssituation in der Umgebungsbebauung bewerten zu können. Maßgebend sind die individuellen Emissionsbedingungen, die sich aus der Betriebsweise ergeben. Häufig werden in Geruchsgutachten Ergebnisse von Emissionsmessungen eingebunden, die bei bestehenden Betrieben die individuellen Verhältnisse abbilden lassen.
- Prognosen
- Schornsteinhöhen-berechnung