Eine gutachterliche Stellungnahme für Kompostierbetriebe wird je nach Aufgabenstellung für Planungen oder aktuelle Zustände durchgeführt. Hierbei sind die Mieten und ihre Zustände sowie die allgemeine Betriebsweise maßgebend. Häufig werden in Geruchsgutachten Ergebnisse von Emissionsmessungen eingebunden, die bei bestehenden Betrieben die individuellen Verhältnisse abbilden lassen.
- Prognosen
- Schornsteinhöhen-berechnung