Für Anlagen, die im Sinne des BImSchG genehmigungsbedürftig sind und Geruchsemissionen gemäß § 3 BImSchG erzeugen, ist im Rahmen von Genehmigungsverfahren eine Berechnung der erforderlichen Mindestschornsteinhöhe durchzuführen. Die GIRL kann auch im gewerblichen Bereich bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen angewandt werden. Neben den geometrischen Ableitbedingungen der TA Luft ist die Mindestschornsteinhöhe für gefasste Geruchsquellen anhand einer Geruchsausbreitungsrechnung zu ermitteln (siehe Ausbreitungsrechnung nach GIRL). In der Landwirtschaft werden je nach Anlagengröße u.U. individuelle Lösungen durch die Genehmigungsbehörden akzeptiert.
Wir verfügen aufgrund der persönlich jahrelangen Erfahrung über ein umfangreiches Spektrum an Schornsteinhöhenberechnungen und Geruchsprognosen für verschiedenste Anlagentypen.