Ein Schornsteinhöhengutachten für Feuerungsanlagen, BHKW oder Gasturbinen beinhaltet die qualifizierte Erfassung und Herleitung der entstehenden Emissionen in der Regel auf Basis der Emissionsbegrenzungen der TA Luft in Verbindung mit den feuerungstechnischen Randparametern. Die Höhe der Emissionen ist maßgebend für die letztendliche Festlegung der erforderlichen Mindesthöhe. Bei geringfügigen Emissionen reicht es aus einen ungestörten Abtransport der Abgase zu gewährleisten, der über geometrische Parameter des Betriebsgebäudes bzw. umliegender Objekte bestimmt wird.
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